„Es geht nicht nur darum,
die Dinge richtig zu tun.
Es müssen auch die richtigen Dinge
getan werden!“
Kanzlei Spezialisiert auf Unternehmen · Vertrieb · Franchise
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Amelie Pohl ist darauf spezialisiert, Unternehmen aus dem In- und Ausland und insbesondere deren Vertrieb in sämtlichen Stadien und Anliegen rechtlich zu betreuen als auch zu verteidigen. Von der Geschäftsidee einer Privatperson bis zum Startup sowie Einzelunternehmer, mittelständische Unternehmen und internationalen Konzerne werden von der Aufbauarbeit bis zu den komplexesten Vertriebsstrategien national und international unterstützt. Durch diese spezialisierte Betreuung können sich Unternehmen nachhaltiger und erfolgreicher entwickeln.
Dr. Amelie Pohl Rechtsanwältin
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in juristischen und
wirtschaftlichen Bereichen, insbesondere in den Gebieten Vertrieb
und Franchise. Angefangen in der Unternehmensberatung bis zur
größten österreichischen Wirtschaftskanzlei, als Rapporteur der
International Chamber of Commerce in Paris bis zum
Vorstandsmitglied eines Wirtschaftsverbandes.
Juristische Herausforderungen meiner Mandanten betrachte ich
“ganzheitlich“, d.h. nicht nur ein Rechtsproblem muss gelöst
werden, sondern es sind auch immer andere Komponenten betroffen,
die Parteien, das Unternehmen und damit verbundene Auswirkungen.
Ziel meiner Beratung ist es auch, dass bestehende rechtliche
Schwierigkeiten meiner Mandanten sich nicht wiederholen sollen oder
am besten gar nicht erst entstehen. Gleichzeitig wird auch die
Kosten/Nutzen-Rechnung betrachtet. Dadurch werden Unternehmen von
mir unterstützt, ihre Effizienz zu steigern und damit auch ihre
Wirtschaftlichkeit. Ich freue mich, meine Mandanten persönlich zu
beraten und sie auf ihrem herausfordernden Weg zu begleiten.
Spezialgebiete
Vertriebsrecht
Vertriebsrecht beinhaltet alle Vertriebsarten. In der Kanzlei von Dr. Amelie Pohl führen wir nicht nur die Prüfung von Konzepten und Verträgen durch, sondern auch die Erstellung, Aktualisierung und Beendigung von Verträgen. Ebenso beraten wir bei der Entwicklung der passenden Strategie.
Vertragshändlerrecht
Vertragshändler haben das Recht, ein bestimmtes Produkt zu vertreiben, ob dies im Kfz-Bereich ist, oder sonstige Handelswaren betrifft. Verträge werden oftmals mit internationalen Vertragspartnern abgeschlossen. Ob national oder international, wir übernehmen für Sie die sorgsame rechtliche Prüfung der Vertragsbeziehung, damit Sie die Bedeutung von Klauseln und mögliche nicht vertraglich festgehaltene Auswirkungen erkennen und bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen bereits im Vorfeld richtig agieren.
Handelsvertreterrecht
Unternehmer und deren Handelsvertreter müssen zahlreiche Besonderheiten nicht nur während der Zusammenarbeit, sondern auch bei der Beendigung berücksichtigen. Dabei werden immer wieder in der Praxis Bestimmungen eingeschränkt, wobei dies unzulässig ist (z.B. Provisionszahlungen und Ausgleichsansprüche). Wir prüfen Ihre Verträge, weisen Sie auf die Besonderheiten hin und setzen Ihre Ansprüche durch.
Online-Vertrieb
Der Online-Vertrieb wird immer stärker. Die Strategie des Online-Vertriebs rechtssicher in den Betrieb oder den Vertrieb mit anderen selbstständigen Vertragspartnern einzubinden, ist rechtlich herausfordernd. Vom Fernabsatzgesetz bis zu kartellrechtlichen Besonderheiten, wir beraten Sie, damit Ihr Online-Vertrieb rechtssicher ist.
Franchiserecht
Waren oder Dienstleistungen werden beim Franchising von Unternehmern unter bestimmten Vorgaben vertrieben. Franchise-Verträge sind von zahlreichen Rechtsmaterien betroffen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Franchisierbarkeit, bis zur Erstellung, Aktualisierung und Beendigung von Verträgen sowie bei Auseinandersetzungen mit dem Vertragspartner. Darüber hinaus beraten wir Sie bei weiteren rechtlichen Absicherungen, an welche mangels Erfahrung im Franchising zunächst gar nicht gedacht wird.
Vertriebs-Kartellrecht
Unzulässige vertragliche Vereinbarungen (z.B. beim Gebietsschutz, Bezugsverpflichtungen, Preisverhalten) führen immer wieder zu Anzeigen bei der Bundeswettbewerbsbehörde mit entsprechenden Bußgeldern. Wir nehmen für sie die Erstellung von kartellrechtlich relevanten Verträgen vor, prüfen und überarbeiten bestehende Verträge. Unternehmer müssen sämtliche Ihrer Vereinbarungen, die sie im Hinblick auf den Vertrieb von Produkten mit Konkurrenten, Wiederverkäufern oder Herstellern treffen, nach dem Kartellrecht prüfen. Davon ist jeder Unternehmer betroffen, unabhängig von seinem Marktanteil.
Modevertriebsrecht
Modemarken werden mittels Vertriebsverträgen von Modeagenturen für bestimmte Gebiete und nicht selten für ganze Länder vermittelt. Es gibt zahlreiche Besonderheiten, die zwischen den Vertragsparteien zu beachten sind und die Besonderheiten jedoch nicht bekannt sind. Wir erstellen und prüfen die Verträge zwischen Hersteller und selbstständigem Absatzpartner / Vermittler.
AGBs
Wir erarbeiten Ihre AGBs sorgsam, damit diese auch rechtlich durchgesetzt werden können. Aufgrund der sich rasch ändernden Gesetzeslage und Rechtsprechung empfehlen wir jährliche Überprüfungen, die wir gerne für Sie vornehmen.
Internationaler Handel
Ich erstelle Ihnen für den EU-Raum als auch für Drittstaaten Vertriebsverträge, Masterfranchise-Verträge und Lieferverträge. Ebenso passe ich Verträge aus dem EU-Raum und Drittstaaten an österreichisches Recht an.
Know-how-Schutz / Lizenz-Recht
Was ist know-how und wie kann es geschützt und weitergegeben werden. Dazu gibt es genaue Vorgaben, die beim know-how-Schutz zu beachten sind. Gerne erstelle ich entsprechende Dokumente und Vertragswerke, welche Ihr know-how schützen und lizenzieren.
Maklerrecht
Wir unterstützen Immobilien- und Handels-Makler bei der Geltendmachung von Maklerprovisionen und Aufwandsentschädigungen. Ebenso beraten wir Sie bei Aufklärungs- und Informationspflichten des Immobilien-Maklers und der Erstellung von Maklerverträgen.
Markenrecht
Unternehmer müssen ihre Marken in den richtigen Klassen und auf die richtige Art und Weise anmelden, um ihr geistiges Eigentum bestmöglich zu schützen. Wir helfen Ihnen dabei sowie im Hinblick auf die vertragliche Weitergabe von Markenrechten.
Datenschutz
Daten werden immer wichtiger und unterliegen vermehrt neuen gesetzlichen Vorschriften. Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Arbeitsrecht
Unternehmer müssen darauf achten, dass ihre Verträge richtig eingeordnet werden, denn dies hängt von der gelebten Praxis ab und nicht von der Bezeichnung des Vertrages. Ob es z.B. ein Werkvertrag oder bereits ein Dienstvertrag ist, hat extreme finanzielle Auswirkungen.
Unlauterer Wettbewerb
Unternehmen die sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, der rechtlich unlauter ist, kann von Abmahnungen bis zu Unterlassungsklagen führen. Wir prüfen dahingehend Ihre Werbung.
Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie, welche Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen im Hinblick auf den Vertrieb am besten geeignet ist und welche Gesellschaftsform aus strategischen Gründen gegründet werden soll. Wir nehmen für Sie die Erstellung des Gesellschaftsvertrages vor und beraten Sie auch in diesem Zusammenhang bei der Internationalisierung.
Mietrecht
Mietverträge von Vertragspartnern im Vertrieb müssen immer auch die Vertriebssituation des Vertragspartners berücksichtigen. Spezielle Klauseln, um den Standort zu schützen und die Vertragslaufzeit der Verträge zu berücksichtigen, sind oftmals für den Fall der Beendigung ratsam. Wir erstellen für Sie die richtigen Klauseln für Mietverträge im Vertrieb.
Compliance
Unternehmen müssen so organisiert werden, dass die rechtlichen Anforderungen nachweisbar umgesetzt sind, um die Haftung zu minimieren. Die Kanzlei von Dr. Pohl überprüft Unternehmen z.B. im Arbeitnehmerschutz, Produkthaftung, Datenschutz, Kartellrecht und Vertrieb.
Dies ist nur ein Überblick der vertriebsrechtlich relevanten Bereiche. Sollten Sie in anderen Bereichen Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung.
Franchise-Beratung
Dr. Amelie Pohl verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Franchising. Dieses know-how hat sie nicht nur in rechtlichen Belangen erlangt, sondern auch im Bereich der allgemeinen Franchise-System-Beratung. Frau Dr. Pohl hat sich bereits in ihrer juristischen Ausbildung auf Vertriebsrecht, insbesondere Franchise-Recht spezialisiert, wobei sie auch deutsches Vertriebs-Recht gelernt hat. Allgemeines Franchise-Wissen hat sie unter anderem schon während ihres Studiums durch ihre 5-jährige Tätigkeit bei einer auf Franchise spezialisierten Unternehmensberatungsfirma gewonnen, als auch aufgrund ihrer 10 jährigen Erfahrung als Rechtsausschuss- und Vorstandsmitglied des Österreichischen Franchise Verbandes. Weiters hat sie zahlreiche Publikationen im österreichischen, deutschen und internationalen Franchise- und Vertriebsrecht veröffentlicht oder daran mitgewirkt (siehe Vita). Ihre Dissertation befasste sich mit dem internationalen Franchise-Recht.
Dieses gesammelte know-how fließt bei der Beratung von Franchise-Systemen mit ein. Dadurch werden Franchise-Systeme oder Franchise-Nehmer noch effizienter beraten und profitieren davon zusätzlich neben den juristischen Belangen.
Wenn Sie z.B. wissen wollen, ob Ihr Konzept für Franchise und welche alternative Expansionsstrategie geeignet ist, kann gerne gemeinsam erörtert werden.
Eine Auflistung der umfangreichen Leistungen für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer finden Sie hier:
Vorstandsmitglied der
Honorar
Das Honorar wird bei der Beauftragung erörtert, um Ihnen Transparenz zu gewährleisten.
Es berechnet sich mindestens nach dem aktuell geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK), wobei für bestimmte Leistungen vorgegebene Tarifansätze vereinheitlicht zur Anwendung kommen. Im Rahmen meiner Beratung ist es üblich und sinnvoll, anstatt des gesetzlichen Tarifs einen festen Stundensatz oder auch ein Pauschal-Honorar zu vereinbaren.
Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.