Newsarchiv
Mittwoch, 19. Mai 2021
Erstellung Franchise-Vertrag
Dr. Amelie Pohl berichtet in einem Video über die Stolpersteine bei der Erstellung des Franchise-Vertrags. Mehr unter:
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Dienstag, 18. Mai 2021
Franchise-Unternehmertreffen
Amelie Pohl ist seit 2020 Vorstandsvorsitzende Stellvertreterin der Bundesvereinigung der Franchise-Wirtschaft (BDF). Am 24.06.2021 sind Franchise-Interessierte Unternehmen in Österreich nach St. Georgen bei Salzburg eingeladen, sich zu vernetzen.
Bei Interesse bitte eine E-Mail an office@ra-pohl.at senden.
Mehr zum BDF unter https://bfw-franchise.eu/vorstand weiter
Bei Interesse bitte eine E-Mail an office@ra-pohl.at senden.
Mehr zum BDF unter https://bfw-franchise.eu/vorstand weiter
Dienstag, 18. Mai 2021
Wahl in den Vorstand
Dr. Amelie Pohl wurde 2020 als Vorstandsvorsitzende Stellvertreterin der Bundesvereinigung der Franchise-Wirtschaft gewählt.
Mehr zu den Leistungen des BFW unter:
https://bfw-franchise.eu/leistungen
Der BFW hat seinen Sitz in München und ist neben Deutschland auch in der Schweiz und Österreich tätig. weiter
Mehr zu den Leistungen des BFW unter:
https://bfw-franchise.eu/leistungen
Der BFW hat seinen Sitz in München und ist neben Deutschland auch in der Schweiz und Österreich tätig. weiter
Dienstag, 18. Mai 2021
WHO‘S WHO LEGAL: FRANCHISE 2020
Dr. Amelie Pohl wieder für 2020 von Anwaltskollegen und unabhängiger Recherche als eine der weltweit führenden Praktiker im Bereich Franchise ermittelt worden.
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Dienstag, 18. Mai 2021
Quo Vadis Franchise - Würde-Franchising
Dr. Amelie Pohl schreibt in der neuen Ausgabe des Magazins Franchise-Erfolge 2/21 über die aktuellen Trends im Franchising. Dabei hat sie den Bereich „Würde-Franchising“ entdeckt.
Mehr unter www.franchise-erfolge.de weiter
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Mittwoch, 15. Januar 2020
Vortrag von Dr. Amelie Pohl am 22.01.2020 bei der Wirtschaftskammer Salzburg
Thema: Incoterms 2020
Die Auswirkung der neuen, weltweit anerkannten, standardisierten Regeln auf Liefervertrag, Dokumente, Zoll- und Aussenwirtschaftsvorschriften, Akkreditive und Zahlungsverkehr, Transport und Versicherung.
Anmeldung bei der Wirtschaftskammer Salzburg
www.wks.at weiter
Die Auswirkung der neuen, weltweit anerkannten, standardisierten Regeln auf Liefervertrag, Dokumente, Zoll- und Aussenwirtschaftsvorschriften, Akkreditive und Zahlungsverkehr, Transport und Versicherung.
Anmeldung bei der Wirtschaftskammer Salzburg
www.wks.at weiter
Mittwoch, 15. Januar 2020
Who‘s Who Legal: Franchise 2019
Dr. Amelie Pohl wieder für 2019 von Anwaltskollegen nominiert als eine der weltweit führenden Praktiker im Bereich Franchise.
www.whoswholegal.com weiter
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Mittwoch, 15. Januar 2020
Veröffentlichung 01/2020
Beitrag von Dr. Amelie Pohl zum Thema
„Klage gegen Franchise-Geber wegen Lockvogelangeboten abgewiesen“
Zum Download unter:
www.franchise-erfolge.de weiter
„Klage gegen Franchise-Geber wegen Lockvogelangeboten abgewiesen“
Zum Download unter:
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Mittwoch, 23. Januar 2019
Vortrag von Dr. Pohl am 08.04.2019 in Salzburg
Gemeinsam mit Herrn DI Thomas W. Albrecht findet eine Veranstaltung zum Thema „Wie man moderne Vertriebswege erfolgreich gestaltet“ statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.eventbrite.de/e/wie-man-moderne-vertriebswege-erfolgreich-gestaltet-tickets-55159829535?aff=ebdshpsearchautocomplete weiter
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.eventbrite.de/e/wie-man-moderne-vertriebswege-erfolgreich-gestaltet-tickets-55159829535?aff=ebdshpsearchautocomplete weiter
Freitag, 20. Juli 2018
Veröffentlichung 07/2018
Dr. Amelie Pohl hat einen neuen Buch-Beitrag zum Thema: Vorvertragliche Aufklärungspflichten: Anfechtbarkeit des Franchise-Vertrages aufgrund rechtlicher Fehler bei der Rekrutierung im soeben erschienenen Buch „Erfolgreiche Rekrutierung von Franchise-Nehmern“ im Springer Gabler Vertrag geschrieben.
Mehr unter https://www.springer.com/us/book/9783658185251 weiter
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Samstag, 19. Mai 2018
Veröffentlichung 19.05.2018
Beitrag von Dr. Pohl zum Thema „Neue Meldepflichten wirtschaftlicher Eigentümer in Österreich“ in der Zeitschrift Franchise-Erfolge 3/18
Online unter https://www.franchise-erfolge.de/archiv/fe318 weiter
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Dienstag, 15. Mai 2018
Ehrenamtliche Tätigkeit
Dr. Pohl wurde am 15.5.2018 wieder zum Vorstandsmitglied des Österreichischen Franchise-Verbandes gewählt. Gleichzeitig ist Dr. Pohl auch Mitglied des Rechtsausschusses.
https://www.franchise.at weiter
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Dienstag, 27. März 2018
Vortrag am 27.3.2018
Frau Dr. Pohl hält einen Vortrag zum Thema „Kartellrecht, EU-know-how-Schutz-Richtlinie und Datenschutz bei Franchise-Systemen“ in Traun.
Anmeldungen unter www.franchise.at – Vortragsreihe „Open Stage“. weiter
Anmeldungen unter www.franchise.at – Vortragsreihe „Open Stage“. weiter
Dienstag, 27. Februar 2018
News 01/2018
Veröffentlichung 01/2018
Beitrag von Frau Dr. Pohl zum Datenschutz in Franchise-Systemen in der Zeitschrift franchise-Erfolge https://www.franchise-erfolge.de
Freitag, 01. Dezember 2017, 00:00 Uhr
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Veröffentlichung Franchise
Frau Dr. Pohl hat zur Preisbildung in Franchise-System einen Rechtstipp für Franchise-Geber in der Zeitschrift „Franchise-Erfolge“ verfasst. Online ersichtlich unter: http://www.unternehmerverlag.de/archiv/fe617/
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Freitag, 27. Oktober 2017, 00:00 Uhr
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Veröffentlichung Franchising Österreich
Frau Dr. Pohl hat in einer internationalen Zeitschrift, welche weltweit für jedes Land das Franchise-Recht beschreibt, die Rechtslage für Österreich dargestellt.
Dieser Beitrag ist online kostenlos einsehbar
https://iclg.com/practice-areas/franchise-laws-and-regulations weiter
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Donnerstag, 27. Juli 2017, 00:00 Uhr
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News, 27.07.2017
Neue Kooperation mit Peckert Gruppe
Mit seinem Team unterstützt Dipl.-Volksw. Felix Peckert seit 1988 Franchise- und Lizenzsysteme in jeder Phase ihrer Expansion – vom Systemaufbau über die Systemführung bis zur Kommunikation.
Nach dem Claim „im dienste ihrer idee“ bietet Peckert seine Leistungen auch österreichischen Franchise-Gebern an. Neben langjähriger Erfahrung profitieren diese im Rahmen der Kooperation mit Dr. Amelie Pohl von dem vereinten Wissen aus rechtlicher Expertise und Expansionskompetenz. Als Franchise-Geber erhalten Sie sämtliche Leistungen für den Systemauf- und -ausbau aus einer Hand. Dazu gehört z. B. auch eine geprüfte Master-Vorlage für ein Franchise-Handbuch, die Franchise-Gebern eine schnelle und kostengünstige Handbucherstellung ermöglicht.
Peckert verfügt über Referenzen in Gastronomie, Dienstleistung, Handel und Handwerk.
Zur Peckert Gruppe gehören die Franchisemotion (Kommunikationsagentur), das Institut für Markenfranchise GmbH & Co.KG (partner:urteil, Bildungsforum Franchise), die Bluewill GmbH (Franchise-Geber-Finanzierung) und das Forum Franchise und Systeme (Franchise-Öffentlichkeitsarbeit).
Nach dem Claim „im dienste ihrer idee“ bietet Peckert seine Leistungen auch österreichischen Franchise-Gebern an. Neben langjähriger Erfahrung profitieren diese im Rahmen der Kooperation mit Dr. Amelie Pohl von dem vereinten Wissen aus rechtlicher Expertise und Expansionskompetenz. Als Franchise-Geber erhalten Sie sämtliche Leistungen für den Systemauf- und -ausbau aus einer Hand. Dazu gehört z. B. auch eine geprüfte Master-Vorlage für ein Franchise-Handbuch, die Franchise-Gebern eine schnelle und kostengünstige Handbucherstellung ermöglicht.
Peckert verfügt über Referenzen in Gastronomie, Dienstleistung, Handel und Handwerk.
Zur Peckert Gruppe gehören die Franchisemotion (Kommunikationsagentur), das Institut für Markenfranchise GmbH & Co.KG (partner:urteil, Bildungsforum Franchise), die Bluewill GmbH (Franchise-Geber-Finanzierung) und das Forum Franchise und Systeme (Franchise-Öffentlichkeitsarbeit).
Freitag, 23. Juni 2017, 00:00 Uhr
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WIRTSCHAFTSKAMMER SALZBURG VORTRAG VERTRIEBSRECHT
Als Vertragsanwältin der Wirtschaftskammer für Versicherungsagenten wird Dr. Amelie Pohl für die Wirtschaftskammer Salzburg einen Beitrag zum Thema Vertriebsrecht halten.
www.wko.at weiter
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Donnerstag, 08. Juni 2017, 00:00 Uhr
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Österr. Franchise-Verband Convention Vortrag Franchise-Recht
Im Rahmen der Jahrestagung des Österr. Franchise-Verbandes wird Frau Dr. Amelie Pohl einen Vortrag zu aktuellen rechtlichen Themen im Franching liefern. Thema sind diesmal u.a. Datenschutz und know-how-Schutz. Details unter www.franchise.at
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Dienstag, 28. März 2017, 00:00 Uhr
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News, 28.03.2017
Aktuelle Entscheidung zum nachvertraglichem Wettbewerbsverbot von Franchise-Nehmern OGH vom 28.03.2017 (4Ob48/17p)
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen bei Franchise-Nehmern richtig formuliert sein. Der OGH hat unlängst eine derartige Vereinbarung für unzulässig erklärt. Die Regelung war wie folgt vereinbart:
„Der Franchise-Nehmer verpflichtet sich nach Vertragsende oder -kündigung, keine Tätigkeit in derselben oder ähnlichen Branche selbst oder über Dritte selbst- oder unselbständig aufzunehmen. Diese Regelung gilt für die drei darauf folgenden Jahre nach der Vertragsbeendigung.“
Die hier zu prüfende Wettbewerbsklausel wurde den beklagten Parteien in übergroßem Umfang ohne örtliche Begrenzungen (bei Beschränkung des ursprünglichen Vertragsgebiets auf eine mittelgroße Stadt) und für die Dauer von drei Jahren auferlegt. Der OHG stellte schließlich fest, dass die Klausel nicht geeignet ist, das Know-how, die Immaterialgüterrechte der klagenden Partei (des Franchise-Gebers) oder andere berücksichtigungswürdige Interessen zu schützen, da nicht festgestellt werden konnte, wie sehr sich die Produkte und Dienstleistungen (einschließlich des Vertriebskonzepts) der beklagten Parteien an jene der klagenden Partei (des Franchisenehmers) anlehnen.
Zudem lässt sich aus dem Umstand, dass es zahlreiche Mitbewerber gibt, die ähnliche Dienstleistungen wie die Streitteile anbieten, auch ableiten, dass die klagende Partei (der Franchise-Geber) aus der Klausel keine nennenswerten wirtschaftlichen Vorteile ziehen könnte. Hingegen würde das Verbot die beklagten Parteien in ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit massiv und auf Jahre hin einschränken.
Es bestand nach Ansicht des OGH damit ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des Franchise-Gebers und der den Franchise-Nehmern auferlegten Beschränkung. Die Klausel beschränkt die Berufs- und Erwerbsinteressen des Franchise-Nehmers über den Rahmen der Interessen des Franchise-Gebers hinaus und ist daher iSd § 879 ABGB sittenwidrig.
Für Fragen zur richtigen Formulierung von Franchise-Vertragsklauseln oder deren Überprüfung stehe ich gerne zur Verfügung.
„Der Franchise-Nehmer verpflichtet sich nach Vertragsende oder -kündigung, keine Tätigkeit in derselben oder ähnlichen Branche selbst oder über Dritte selbst- oder unselbständig aufzunehmen. Diese Regelung gilt für die drei darauf folgenden Jahre nach der Vertragsbeendigung.“
Die hier zu prüfende Wettbewerbsklausel wurde den beklagten Parteien in übergroßem Umfang ohne örtliche Begrenzungen (bei Beschränkung des ursprünglichen Vertragsgebiets auf eine mittelgroße Stadt) und für die Dauer von drei Jahren auferlegt. Der OHG stellte schließlich fest, dass die Klausel nicht geeignet ist, das Know-how, die Immaterialgüterrechte der klagenden Partei (des Franchise-Gebers) oder andere berücksichtigungswürdige Interessen zu schützen, da nicht festgestellt werden konnte, wie sehr sich die Produkte und Dienstleistungen (einschließlich des Vertriebskonzepts) der beklagten Parteien an jene der klagenden Partei (des Franchisenehmers) anlehnen.
Zudem lässt sich aus dem Umstand, dass es zahlreiche Mitbewerber gibt, die ähnliche Dienstleistungen wie die Streitteile anbieten, auch ableiten, dass die klagende Partei (der Franchise-Geber) aus der Klausel keine nennenswerten wirtschaftlichen Vorteile ziehen könnte. Hingegen würde das Verbot die beklagten Parteien in ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit massiv und auf Jahre hin einschränken.
Es bestand nach Ansicht des OGH damit ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des Franchise-Gebers und der den Franchise-Nehmern auferlegten Beschränkung. Die Klausel beschränkt die Berufs- und Erwerbsinteressen des Franchise-Nehmers über den Rahmen der Interessen des Franchise-Gebers hinaus und ist daher iSd § 879 ABGB sittenwidrig.
Für Fragen zur richtigen Formulierung von Franchise-Vertragsklauseln oder deren Überprüfung stehe ich gerne zur Verfügung.
Dienstag, 21. Februar 2017, 00:00 Uhr
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00:00 Uhr
Who is who legal Award
Auch 2017 wurde Dr. Amelie Pohl wieder von der anerkannten Institution "Who is who legal" als eine der weltweit 300 renommiertesten Rechtsanwälte im Bereich Franchise ermittelt. www.whoswholegal.com
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